« Pas de mariage en cas de séjour irrégulier en Suisse » ?
L’art. 98 al. 4 nCC à la lumière de la jurisprudence récente de la Cour européenne des droits de l’homme
Nachdem bereits versucht wurde, mit verschiedenen zivilrechtlichen Vorschriften die Scheinehe zu bekämpfen, ist am 1. Januar 2011 der neue Art. 98 Abs. 4 ZGB (lex Toni Brunner) in Kraft getreten. Laut der neuen Rechtsnorm ist es untersagt, eine Ehe mit einem Ausländer ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu schliessen. Die Wirksamkeit dieser Regelung sowie ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (Art. 12 EMRK, Recht auf Eheschliessung) wurden bereits vor dem Gesetzbeschluss bezweifelt. Hinsichtlich des zweiten Punktes hat der EGMR jüngst (Urteil vom 14. Dezember 2010) eine ähnliche britische Rechtsnorm für nichtig erklärt. (bb)
Table des matières
- I. Introduction
- II. L’art. 98 al. 4 CC
- III. Les critiques politiques et doctrinales
- IV. L’Arrêt O’Donoghue et autres c. Royaume-Uni du 14 décembre 2010
- a) Les faits
- b) Les considérants de la CourEDH
- V. Les conséquences pour le droit suisse
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare