Zur eidgenössischen StPO: Was wird für Unternehmen relevant?
Das Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 wird sich auch auf Unternehmen auswirken, welche mit Strafverfahren konfrontiert sind. Der Beitrag untersucht, was sich auf Grund der neuen StPO in praktischer Hinsicht ändern wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Beweismittel gelegt, in deren Erhebung Unternehmen in vielfältiger Hinsicht involviert sein können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Rechtsvereinheitlichung
- 2. Verändertes Umfeld
- 3. Folgerungen
- II. Edition – Hausdurchsuchung – Beschlagnahme
- 1. Vorbemerkung
- 2. Beschlagnahme
- 2.1 Das Beschlagnahmerecht
- 2.2 Schranken
- 3. Edition
- 3.1 Das Editionsrecht
- 3.2 Schranken
- 4. Hausdurchsuchung
- 5. Insbesondere zur Durchsuchung von Aufzeichnungen
- 6. Zur Siegelung
- III. Einvernahmen
- 1. Zum Verfahren
- 2. Sonderformen
- 3. Zu den verschiedenen Rollen
- 3.1 Allgemeines
- 3.2 Einvernahme als Zeuge
- a) Zeugenstellung
- b) Zeugnisverweigerungsrechte
- 3.3 Einvernahme als beschuldigte Person
- 3.4 Einvernahme als Auskunftsperson
- IV. Geschädigtenstellung / Privatklägerschaft
- 1. Im Allgemeinen
- 2. Insbesondere zu den zivilrechtlichen Ansprüchen
- 2.1 Einleitung
- 2.2 Insbesondere zivilrechtliche Ansprüche eines Unternehmens
- 2.3 Insbesondere zivilrechtliche Ansprüche gegen ein Unternehmen
- V. Und die Unternehmensstrafbarkeit?
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