Wenn Datenschutz übertrieben wird oder: Hard cases make bad law
Auf den ersten Blick hat der Eidg. Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte erreicht, was er offenbar erreichen wollte: Das Bundesgericht hat in einem Mehrheitsentscheid vom 8. September 2010 das Sammeln von Daten in Internet-Tauschbörsen zwecks Verfolgung von Raubkopierern unter dem Titel des Datenschutzes für rechtswidrig erklärt. Der Entscheid könnte sich jedoch als Pyrrhussieg für den Datenschutz erweisen, denn in seiner Radikalität macht er den Datenschutz zum Täterschutz – falls er ernst genommen und konsequent angewandt würde. Doch so recht scheint das niemand zu wollen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare