Neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
Das neue Produktesicherheitsgesetz bringt eine Anpassung an die EU-Vorschriften
Das am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Produktesicherheitsgesetz gleicht die Anforderungen an die Sicherheit von Konsumentenprodukten an die Rechtslage innerhalb der EU an. Für die betroffenen Unternehmen bringt dies neue Pflichten. Damit könnte sich allenfalls auch die zivilrechtliche Haftung erweitern.
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