Das Bundesgericht und die Sieben-Tage-Regel zum Zweiten…
In einem neueren (nicht zur amtlichen Publikation bestimmten) Urteil hat sich das Bundesgericht bei der prozessualen Sieben-Tage-Regel klar zum Grundsatz «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben» bekannt. Diese höchstrichterliche Klarstellung ist zu begrüssen. Eigenartig muten aber einige Begleitumstände des Entscheides an.
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