Tierschutzanwalt: Was lässt das Bundesrecht künftig noch zu?
Das Scheitern der Tierschutzanwalt-Initiative darf wohl kaum als Absage an einen wirksamen Tierschutz betrachtet werden. Es stellt sich somit die Frage, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen künftig im Strafverfahren sichergestellt werden kann. Das Bundesrecht lässt zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung nur noch staatliche Behörden zu.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Organisatorische Fragen
- 2.1 Möglichkeiten innerhalb der Behördenorganisation
- 2.2 Unzulässigkeit von privaten «Tierschutzanwälten»
- 3. Parteistellung im Strafverfahren
- 3.1 Besondere Staatsanwaltschaft
- 3.2 Behörde mit Parteistellung
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