Neues zur Revision des Unternehmenssanierungsrechts
Bekanntlich laufen seit einigen Jahren Bestrebungen zur Verbesserung des Unternehmenssanierungsrechts. Die ausgearbeiteten Vorschläge zur erleichterten Sanierung von Unternehmen sind in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch (20. Januar 2010) von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine Botschaft für eine Teilrevision des SchKG auszuarbeiten. Trotz Kritik hält er am Vorschlag fest, dass bei einer Betriebsübernahme inskünftig die Arbeitsverträge nicht mehr automatisch übernommen werden müssen. Als Ausgleich will er eine allgemeine Sozialplanpflicht einführen. Überprüft werden soll auch das Konkursprivileg nach dem neuen Mehrwertsteuergesetz.
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