Cybercriminalité: La responsabilité pénale des fournisseurs d’accès et d’hébergement et l’autorégulation
Es ist nicht zu übersehen, dass das geltende Schweizer Strafrecht nur bedingt auf Netzwerkkriminalität-Straftaten ausgerichtet ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der umstrittenen Frage der strafrechtlichen Haftung von Internetzugang- und Hosting-Anbietern. Auch der Anwendung des Medienstrafrechts und der allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme sind Grenzen gesetzt. Nach der Entscheidung des Bundesrates, das Projekt der Expertengruppe zur Netzwerkkriminalität aufzugeben, stellt sich die Frage einer anderen Herangehensweise an das Problem. Hier lässt sich die Entwicklung der Selbstregulierung seitens der Internetzugang- und Hosting-Anbieter beobachten. Der vorliegende Beitrag versucht zu ermitteln, ob diese Selbstregulierung eine geeignete Antwort darstellen kann. (ts)
Table des matières
- I. Introduction
- II. Définitions
- III. La responsabilité de l’utilisateur et du fournisseur de contenu
- A. L’utilisateur
- B. Le fournisseur de contenu
- IV. La responsabilité du fournisseur d’accès et du fournisseur d’hébergement
- A. Le droit des médias
- B. La partie générale du CP (participation)
- C. Le projet de révision du code pénal suisse
- 1. Chronologie des événements
- 2. Projet proposé par la commission d’experts « Cybercriminalité »
- V. Evolution possible ?
- A. L’autorégulation
- B. Les codes de conduite
- C. Réflexions et proposition
- VI. Conclusions
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