Massenentlassungen im Nachlassstundungsverfahren
Ist vorgesehen, einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern zu kündigen, könnte dies eine Massenentlassung darstellen. Bei einer Massenentlassung können Kündigungen nicht einfach so ausgesprochen werden, sondern es müssen konkrete Regeln, welche gesetzlich festgelegt sind, befolgt werden. So muss z.B. ein Konsultationsverfahren durchgeführt werden, in welchem die Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, zur geplanten Massenentlassung Stellung zu nehmen. Ob diese Regeln auch in einem Nachlassstundungsverfahren nach dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz angewendet werden sollen – wie dies teilweise vertreten wird – oder nicht, bildet den Inhalt des vorliegenden Artikels.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ratio der Bestimmungen über die Massenentlassung
- 2. Begriff der Massenentlassung
- 3. Verfahren
- 4. Mögliche Folgen bei Verletzung der Vorschriften über die Massenentlassung
- 5. Ausschluss der Anwendung der Bestimmungen über die Massenentlassung
- 5.1 Allgemeines
- 5.2 Anwendung der Bestimmungen über die Massenentlassung im Konkursverfahren
- 5.3 Anwendung der Bestimmungen über die Massenentlassung im Nachlassverfahren
- 5.3.1 Die provisorische Nachlassstundung
- 5.3.2 Die definitive Nachlassstundung
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