Anfechtbarkeit von Sanierungsleistungen
im Lichte der jüngsten Rechtsprechung
Unter welchen Voraussetzungen können Leistungen eines Schuldners, die er zugunsten bestimmter Gläubiger im Bestreben um wirtschaftliche Sanierung erbringt, nach Fehlschlagen der Sanierung im nachfolgenden Konkurs angefochten werden? Im Jahr 2008 hat das Bundesgericht zu dieser kontroversen Frage zwei bedeutende Urteile gefällt. Nachfolgend werden diese auszugsweise zitiert und kritisch besprochen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung
- 2. Rechtliche Erwägungen der beiden Entscheide
- A) Objektiver Tatbestand
- B) Subjektiver Tatbestand
- a) «Absicht»
- (i) Darlehen
- (ii) Dienstleistung
- b) Erkennbarkeit
- 3. Würdigung
- A) Sanierung
- B) Sicherstellung und Bevorschussung
- C) Besondere Kategorie der «Sanierungsdarlehen»?
- D) Ausdehnung auf Dienstleistungen
- E) Absicht
- F) Fazit
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