Die Rückkehr zum «status quo ante» bei der indirekten Teilliquidation
BGE (2A.100/2007) vom 5. Dezember 2008 i.S.M. und N.X.
Das Bundesgericht musste in einem kürzlich im Internet veröffentlichten Entscheid (Urteil 2A.100/2007) die Frage beurteilen, ob ein altrechtlicher Aktienverkauf den Tatbestand einer sog. indirekten Teilliquidation erfüllt oder nicht. In Abweichung zu seiner mit Urteil vom 11. Juni 2004 eingeleiteten Praxisverschärfung verneinten die Lausanner Richter dies im vorliegenden Fall. Es scheint somit, dass bei der Beurteilung von (altrechtlichen) Fällen indirekter Teilliquidation das Rad zurückgedreht und der «status quo ante» wiederhergestellt wurde.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sachverhalt
- 3. Kurzkommentar zu einzelnen Aspekten
- 4. Literatur
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