Couples de concubins et adoption : une avancée jurisprudentielle originale
Am 13. Dezember 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen eines Verstosses gegen Art. 8 EMRK verurteilt. Der Verlust des Kindesverhältnisses als Folge der Adoption durch den Partner der Mutter verletzt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Urteil des Strassburger Gerichts hat zur Revision des Bundesgerichtsurteils und insbesondere zur Relativierung von Art. 267 Abs. 2 ZGB geführt. Dieser besagt, dass das bisherige Kindesverhältnis im Falle einer Adoption erlischt bzw. dem mit dem Adoptierenden verheirateten Elternteil vorbehalten bleibt. (dh)
Table des matières
- 1. Les faits
- 2. L’arrêt du Tribunal fédéral du 28 mai 2003
- 3. L’arrêt de la Cour européenne des droits de l’homme du 13 décembre 2007
- 4. L’arrêt sur révision du Tribunal fédéral du 18 juillet 2008
- 5. Enseignements
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