Die neue Verbraucherkreditrichtlinie und das Konsumkreditgesetz
Am 23. April 2008 hat die EU eine neue Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet, mit der sie Abstand von ihrem bisherigen Regelungsansatz im Verbraucherrecht nimmt. Bis anhin machte das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nur minimale Vorgaben in Bezug auf den Verbraucherschutz. Damit blieb es ihnen unbenommen, die Verbraucher besser zu schützen. Mit der neuen Richtlinie fällt diese Möglichkeit dahin. Das schweizerische Konsumkreditgesetz (KKG) beruht auf dem autonomen Nachvollzug der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG. Beim Vergleich des KKG mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie zeigen sich verschiedene Unterschiede. Trotzdem wäre es voreilig, daraus auf einen irgendwie gearteten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu schliessen. Es ist im Gegenteil so, dass die Schweiz, zumindest was das Konsumkreditrecht betrifft, dem Gemeinschaftsrecht weiterhin voraus bleibt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Von der Mindest- zur Maximalharmonisierung (Vollharmonisierung)
- III. Geltungsbereich
- IV. Informationspflichten des Kreditgebers
- 1. Überblick
- 2. Zwingende Angaben im Kreditvertrag
- 3. Vorvertragliche Informationspflichten
- 4. Exkurs: Werbung
- V. Widerrufsrecht
- VI. Bewertung der Kreditwürdigkeit – Kreditfähigkeitsprüfung
- VII. Schlussbemerkung
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