Zur Bedeutung der Dorénaz-Praxis unter dem BGG
Mit dem Inkrafttreten des BGG am 1. Januar 2007 wurde das System der Rechtsmittel ans Bundesgericht in grundsätzlicher Weise umgestaltet. Dennoch hat das Bundesgericht auch seither in mehreren Entscheiden auf die unter dem alten Recht entwickelte sog. Dorénaz-Praxis (Mitanfechtung eines vorinstanzlichen Entscheids) Bezug genommen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die Dorénaz-Praxis auch unter dem neuen Recht Geltung beanspruchen kann, und – sofern dies zu bejahen ist – welche Anpassungen sich aus den geänderten gesetzlichen Vorgaben für diese Praxis ergeben.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgangspunkt – Die Dorénaz-Praxis des Bundesgerichts
- 1. Das Rechtsmittelsystem unter der Geltung des OG
- 2. Die Dorénaz-Entscheidung des Bundesgerichts
- 3. Die Bestätigung und weitere Präzisierung des Dorénaz-Urteils
- III. Rechtslage nach Inkrafttreten des BGG
- 1. Der gesetzliche Rahmen
- 2. Die Dorénaz-Praxis unter dem BGG
- a) Grundsatz
- b) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Dorénaz-Praxis
- c) Obliegenheit zur Rüge bereits vor der kantonalen Instanz
- d) Geltung von Art. 100 Abs. 6 BGG auch im Falle eines Nichteintretens der kantonalen Instanz
- IV. Schlusswort und Ausblick
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