Beschlagnahme von Piraterieprodukten am Schweizer Zoll
Die neuen Hilfeleistungen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich des Immaterialgüterrechts seit 1. Juli 2008
Schweizer Unternehmen sind immer häufiger Opfer von Nachahmern, insbesondere auf den europäischen und asiatischen Märkten. Die Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie schätzt den Schaden der Schweizer Wirtschaft jährlich auf zwei Milliarden Franken. Die Hilfeleistungen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erlauben es, gefälschte Produkte schon an der Grenze aufzuhalten und damit Schaden zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
- I. Hintergrund
- II. Praktische Relevanz der Hilfeleistungen der Zollverwaltung
- III. Hilfeleistungen der Zollverwaltung
- 1. Voraussetzungen
- 1.1 Antragsteller
- 1.2 Antragsgegner
- 1.3 Konkrete Anhaltspunkte
- 2. Massnahmen
- 2.1 Zurückbehalten von Waren
- 2.2 Zustellung von Proben oder Mustern bzw. Besichtigung der Ware
- 2.3 Vernichtung der Ware
- 3. Kosten und Haftungsfolgen
- IV. Besonderheiten im Patentrecht
- 1. Parallelimporte
- 2. Dringliche vorsorgliche Massnahmen im Patentbereich
- 3. Rechtsvergleichung (Deutschland)
- 4. Schlussfolgerung
- V. Zusammenfassung
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