Änderung der Revisionspflicht für Genossenschaften
Verzicht auf eine gesetzliche Revisionsstelle – Einführen einer statutarischen Kontrollstelle
Mit den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderungen des Aktien- und Revisionsrechts wurden die Bestimmungen zur Revision der Genossenschaften grundlegend geändert. Der Beitrag zeigt die Möglichkeit auf, wie Genossenschaften ihre Pflicht zur Revision durch eine gesetzliche Revisionsstelle umgehen können (sog. opting out), ohne dabei gänzlich auf eine Überprüfung ihrer Jahresrechnung verzichten zu müssen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Grundsätzliches zum Verzicht auf eine gesetzliche Revisionsstelle
- 3. Vorschlag zur praktischen Umsetzung
- 3.1 Der Verzicht auf eine gesetzliche Kontrollstelle (opting out)
- 3.2 Einführung einer statutarischen Kontrollstelle (Revision «wie bisher»)
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