Flankierende Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU
Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union soll weitergeführt und auf die beiden jüngsten EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien ausgedehnt werden – so lautet die vom Bundesrat kürzlich formulierte europapolitische Priorität in einer gemeinsamen Botschaft an das Parlament. Damit in engem Zusammenhang stehen die seitens der Schweiz erlassenen flankierenden Massnahmen, die als Instrumentarium gegen das Risiko eines Lohn- und Sozialdumpings dienen. Die gesetzlichen Massnahmen werden im Folgenden ausführlich dargestellt und gewürdigt sowie deren Bedeutung im Rahmen der schweizerischen Europapolitik aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Flankierende Massnahmen: Instrumente gegen Lohn- und Sozialdumping
- 1. Tripartite Kommissionen
- 2. Massnahmen im Einzelnen
- 2.1 Entsendegesetz
- 2.2 Erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
- 2.3 Erlass von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen
- 2.4 Verstärkung der Massnahmen
- 3. Würdigung aus verfassungsrechtlicher und volkswirtschaftlicher Perspektive
- III. Europapolitische Dimension
- 1. Schwelender Konflikt zwischen den Sozialpartnern betreffend die künftige Ausgestaltung der flankierenden Massnahmen
- 2. Bevorstehende europapolitische Entscheidungen und allenfalls drohende Referendumsabstimmungen
- 3. Fazit
- Literatur
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