Gesellschaftsrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen staatlich kontrollierte Investitionsfonds
Immer häufiger erwerben staatlich kontrollierte Investitionsfonds («Sovereign Wealth Funds») aus Russland, dem Mittleren und Fernen Osten und aus China grössere Mengen an Mitgliedschaftsrechten grosser Unternehmen in Nordamerika und Europa. Die Fonds zeichnen sich durch geringe Transparenz und starke Abhängigkeit von den politischen Gremien ihres Sitzstaates aus. Der vorliegende Beitrag zeigt, welche Abwehrmöglichkeiten das schweizerische Gesellschaftsrecht, insbesondere das Obligationenrecht, gegen solche Fonds bietet. Das Schwergewicht liegt dabei auf dem Aktienrecht, da börsenkotierte Aktiengesellschaften die beliebtesten Investitionsobjekte sind.
Inhaltsverzeichnis
- A) Ausgangslage
- B) Geltendes Recht
- I. Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien (Vinkulierung)
- a) Börsenkotierte Namenaktien
- b) Nicht börsenkotierte Namenaktien
- II. Stimmrechtsbegrenzung
- a) Gemäss Obligationenrecht
- b) EuGH-Urteil zum deutschen VW-Gesetz
- III. Stimmrechtsaktien
- IV. Nationalitäten- und Wohnsitzerfordernisse
- a) Art. 718 Abs. 3 OR
- b) Zulässige Korrektur durch die Redaktionskommission?
- V. Flankierende Massnahmen
- a) Quorumsvorschriften
- b) Aktionärsbindungsverträge
- VI. Börsenrechtliche Angebots- und Meldepflichten
- VII. Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots
- VIII. Ergebnis zum geltenden Aktien- und Börsenrecht
- C) Interventionsrecht des Bundesrats?
- I. Gemäss Entwurf zur Aktienrechtsreform von 1991
- II. Ablehnung eines im OR verankerten Interventionsrechts
- D) Ausblick
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