Missbräuchliche Ausnutzung von Nachfragemacht im öffentlichen Beschaffungswesen
Am Beispiel ausgewählter Verpflichtungen in öffentlichen Bauausschreibungen
Geht es um Wettbewerb im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, wird herkömmlich nur die Angebotsseite in das Blickfeld der Aufmerksamkeit gerückt. Der vorliegende Beitrag möchte dem abhelfen und widmet sich der Frage, unter welchen Umständen marktbeherrschende öffentliche Beschaffungsstellen ihre Stellung missbräuchlich ausnutzen. Dies geschieht exemplarisch anhand typischer Klauseln in öffentlichen Bauausschreibungen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Hauptteil
- 1. Die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf vergaberechtliche Sachverhalte
- a) Grundlagen des Vergaberechts
- b) Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Körperschaften des öffentlichen Rechts
- c) Parallele Anwendbarkeit von Kartell- und Vergaberecht
- 2. Beherrschende Stellung öffentlicher Beschaffungsstellen
- a) Marktabgrenzung
- b) Beherrschende Stellung
- 3. Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung
- a) Baugrundrisiko
- b) Teuerungsverzicht
- c) Losaufteilung
- (1) Pflicht zur Losaufteilung
- (2) Nachträgliche Losaufteilung
- d) Bietereignung
- (1) Allgemeine Grenzen
- (2) Beurteilung spezieller Eignungskriterien
- e) Rückerstattung der Planungskosten
- 4. Rechtfertigung
- III. Schlussbemerkung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare