Die indirekte Teilliquidation im gesetzlichen Kleid
Erste Analyse des neuen Art. 20a DBG
In der vergangenen Sommersession führte der Gesetzgeber die indirekte Teilliquidation einer gesetzlichen Regelung zu. Damit schob er der steten Ausweitung dieser Theorie durch Verwaltung und Rechtsprechung einen Riegel vor mit dem Ziel, namentlich im Hinblick auf die zahlreich anstehenden Unternehmensnachfolgen, wieder mehr Rechtssicherheiten zu schaffen. Inwieweit dies gelang und mit welchen neuen Abgrenzungsproblemen sich Lehre und Rechtsprechung in Zukunft werden befassen müssen, zeigt der folgende Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die neue gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation
- 1. Der Gesetzeswortlaut
- 2. Entstehungsgeschichte
- 2.1 Erbenholdingfall
- 2.2 Vorschlag des Bundesrates – Konzept der Besteuerung einer Ersatzdividende
- 2.3 Alternativvorschlag des Ständerats – «Back to the roots»
- II. Erste Analyse
- 1. Vorbemerkung
- 2. Mitwirkung
- 3. Nicht betriebsnotwendige Substanz
- 4. Handelsrechtliche Ausschüttungsfähigkeit
- 5. Fristberechnung
- III. Zusammenfassung
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