Der Fall Ackermann geht in eine neue Runde
BGH hebt Freisprüche im Mannesmann-Verfahren auf
Gemäss Urteil des deutschen BGH vom Dezember 2005 wird der Fall Mannesmann neu aufgerollt. Anders als das vorinstanzliche Landgericht Düsseldorf befand der BGH die drei Mannesmann-Aufsichtsratsmitglieder für schuldig der Untreue gemäss § 266 StGB. Nach Auffassung des BGH haben die Angeklagten bei der Konzeption der Bezüge der Vorstandsmitglieder ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der AG verletzt, weil sie die Grenzen ihres unternehmerischen Beurteilungsspielraums überschritten und ihre Entscheidung nicht am Unternehmensinteresse ausgerichtet haben. Der Fall geht nun zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare