Widerruf der erleichterten Einbürgerung
Informationspflicht des Gesuchstellers
Entfällt während des Verfahrens zur erleichterten Einbürgerung eine der Bewilligungsvoraussetzungen, muss die betroffene Person die Behörden darüber unter Umständen von sich aus informieren. Sonst besteht das Risiko, dass die Einbürgerung später widerrufen wird.
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