Bundesgerichtliche Pirouetten zum Schadensbegriff im unternehmerischen Verantwortlichkeitsrecht
Vor 10 Jahren hat das Bundesgericht den für die Aktivlegitimation und den Schadensnachweis im unternehmerischen Verantwortlichkeitsrecht zentralen Schadensbegriff neu an der verletzten Schutznorm und nicht mehr an der betroffenen Vermögensmasse angeknüpft. Die jüngsten Entscheide deuten darauf hin, dass eine Rückkehr zur alten Rechtsprechung anvisiert wird, ohne dass diese Trendwende transparent zum Ausdruck kommt, was die Rechtsunsicherheit noch erhöht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Schadensart und Aktivlegitimation
- 2. Abgrenzung des unmittelbaren vom mittelbaren Schaden
- 2.1. Zehn Jahre Anknüpfung an Schutznorm
- 2.2. Bundesgerichtliche Relativierungstendenzen
- 2.3. Bundesgerichtliche Neuorientierung?
- 3. Fazit: Gravierende Unsicherheitsfaktoren
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare