Die ICTY-Rechtsprechung zum Recht des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen
In internationalen Strafgerichtsprozessen spielt die Frage einer effektiven Verteidigung eine zentrale Rolle. Häufig ist zu klären, ob eine allfällige Entlassung der Verteidigung und die anschliessende Vertretung des eigenen Falles durch den Angeklagten zulässig ist. In einem bislang noch unveröffentlichten Entscheid in Sachen «Prosecutor v. Krajišnik» hat die erstinstanzliche Strafkammer des ICTY die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Entlassung der Verteidigung und Vertretung durch den Angeklagten umfassend zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung: der Fall «Faretta v. California»
- 1. Der Sachverhalt
- 2. Die bisherige Rechtsprechung und die Gesetzgebung
- 3. Geschichtliche Hintergründe
- 4. Folgerungen des Gerichtes
- II. Krajišniks Vorgeschichte
- III. Die gesetzlichen Grundlagen
- IV. Die Voraussetzungen des Rechtes auf Selbstverteidigung im Völkerstrafrecht
- 1. Unmissverständlichkeit des Gesuches
- 2. Rechtzeitiges Stellen des Gesuches
- V. Die Folgerungen der Gerichtskammer
- VI. Abschliessende Bemerkungen
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