Kein Ausstand nach Prognose
Befangenheit von Zivilrichter verneint
Wenn ein Zivilrichter beim Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege die Prozesschancen der mittellosen Partei als aussichtslos beurteilt hat, gilt er beim späteren Entscheid in der Hauptsache nicht automatisch als befangen. Nur wenn er sich bereits festgelegt hat, muss er in den Ausstand treten.
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