Privilegierte Ferienabgeltung
Ansprüche im Balair-Konkurs
Forderungen ehemaliger Balair-Piloten für nicht bezogene Ferien fallen laut einem Entscheid des Bundesgerichts vollumfänglich in die erste Klasse des Kollokationsplans. Diese Ansprüche werden damit bei der Verteilung des Konkurserlöses selbst dann bevorzugt behandelt, wenn das entsprechende Ferienguthaben mehr als ein halbes Jahr vor dem Balair-Konkurs entstanden ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare