Problemfelder im Bereich der Rückforderung «entarteter» Kunstwerke
Unter Berücksichtigung des neuen Kulturgütertransfergesetzes
Die Rückforderung der von der nationalsozialistischen Regierung als «entartet» beschlagnahmten Kunstwerke unterliegt verschiedenen juristischen Vorbehalten, welche vermutlich Grund dafür sein dürften, dass bislang erst wenige Ansprüche gerichtlich geltend gemacht wurden. Das neue Kulturgütertransfergesetz enthält in Bezug auf den Handel mit Kulturgütern vor allem verlängerte Rückforderungsfristen, einen Entschädigungsanspruch des gutgläubigen Erwerbers sowie erhöhte Sorgfaltspflichten für im Kunsthandel und Auktionswesen tätige Personen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Beschlagnahmung und Schicksal der «entarteten» Kunstwerke
- III. Voraussetzungen für die Rückforderung «entarteter» Kunstwerke
- 1. Vorfrage: Gültigkeit des Einziehungsgesetzes
- 2. Objekt der Rückforderung
- 3. Anwendbares Recht
- 4. Nachweis der Bösgläubigkeit des Erwerbers
- IV. Was ändert sich mit Erlass des Kulturgütertransfergesetzes?
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Erhöhte Sorgfaltspflichten
- 3. Modalitäten der Rückforderung
- V. Zusammenfassung
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