Verkehrsbetriebe Glatttal müssen für Leitungen zahlen
Glatttalbahn-Trassee erfordert Verlegung
Die Kosten für die Verlegung der Werkleitungen unter dem künftigen Trassee der Glatttalbahn müssen von den Verkehrsbetrieben Glatttal (VBG) beziehungsweise vom Kanton übernommen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der VBG abgewiesen und entschieden, dass auch für diesen Teil des Bahnprojekts eidgenössisches Recht gilt.
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