Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
Verfassungsrechtliche Problematik einer einflussreichen Institution
Angesichts der aktuellen politischen Debatte um die Vereinheitlichung der kantonalen Volksschulen wird die Tätigkeit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) aus der Perspektive der schweizerischen Verfassungsordnung kritisch reflektiert. Im Gegensatz zur angekündigten Volksinitiative der FDP Schweiz, welche sich zurzeit parteiintern in verschiedenen Varianten in Abklärung befindet und im Grundsatz eine gesamtschweizerische Bildungsreform fordert, verfolgt die EDK das Ziel, die verschiedenen kantonalen Bildungsstandards auf dem interkantonalen Konkordatsweg zu harmonisieren (Projekt HarmoS). Die EDK stellt als interkantonale Regierungskonferenz eine Ausprägung des kooperativen Föderalismus dar. Es wird beurteilt, worauf sich ihre rechtliche Legitimation zum Handeln innerhalb des schweizerischen Bildungswesens gründen lässt und inwieweit es demokratische Defizite zu bemängeln gibt, die ihre Rolle in Frage stellen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare