Die althergebrachten Gewohnheiten im römischen Recht
Die althergebrachten Gewohnheiten spielten eine wichtige Rolle im römischen Recht. Consuetudo, mores, observantia, usus, ius non scriptum: Es ist unmöglich von einem einheitlichen Begriff des Gewohnheitsrechts auszugehen, wie etwa heute im Art. 1 Abs. 2 ZGB. Der vorliegende Beitrag bietet eine Übersicht über die verschiedenen Erscheinungsformen des gewohnheitsrechtlichen Phänomens vom altrömischen Recht bis zum Ende der Nachklassik. Ein Ausblick über das Schicksal der Gewohnheitsrechtslehre im gemeinrechtlichen und im kodifikatorischen System rundet schliesslich die Ausführungen ab.
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