Bilanzierbarkeit von Fussballspielern
Fussball-Aktiengesellschaften fehlt die notwendige Kontrolle über Fussballspieler im Sinne der Bilanzierungsvoraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte, um Letztere in ihren Bilanzen aktivieren zu können. Organe, welche dagegen verstossen, setzen sich der Gefahr von Verantwortlichkeitsansprüchen allfälliger Geschädigter aus. Selbst bei Bejahung der Bilanzierbarkeit besteht die Gefahr von Verantwortlichkeitsansprüchen, wenn die Überschuldung der Aktiengesellschaft lediglich auf Grund aktivierter Spielerwerte noch nicht eingetreten ist, trotzdem aber keine Sanierungsmassnahmen getroffen werden.
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