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Praxisänderung bei IV-Renten der weitergehenden beruflichen Vorsorge
Eine Invalidenrente aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge darf durch eine tiefere Altersrente ersetzt werden, wenn der Versicherte das Pensionierungsalter erreicht. Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) hat seine diesbezügliche Praxis geändert.
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