Nützliche Wellness-Anlage
Keine einstimmige Genehmigung der Stockwerkeigentümer nötig
Die Errichtung einer Wellness-Anlage in einem Vier-Sterne-Aparthotel in der Lenzerheide ist gemäss Bundesgericht keine «luxuriöse bauliche Massnahme», die die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer im fraglichen Gebäudekomplex verlangen würde (Art. 647e ZGB).
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