JusLink – der elektronische Rechtsverkehr in der Schweiz
Der papierlose Prozess steht vor der Tür. Der Schweizerische Anwaltsverband, das Bundesamt für Justiz und das Schweizerische Bundesgericht erarbeiten gemeinsam den gesetzlichen und technischen Rahmen für den elektronischen Rechtsverkehr in der Schweiz. Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit den E-government-Projekten des Bundes und ist unter dem Namen JusLink bekannt. Es soll den Versand elektronischer Meldungen zwischen Parteien oder Anwälten und Gerichten sowie zwischen Gerichten ermöglichen.
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