Ärztliche Haftpflicht bei Fällen von Wrongful life
Über die Macht des Mitgefühls im Recht
Im November 2000 hat die französische Cour de Cassation Schadenersatzansprüche eines Elternpaares und dessen Sohnes gutgeheissen, welche aus einer pränatalen, vom Arzt während der Schwangerschaft jedoch falsch diagnostizierten Behinderung des Kindes resultierten. In AJP 5/2003 hat Christoph Müller die heikle Thematik aufgegriffen und die Zulässigkeit sog. «Wrongful birth»-Klagen von Eltern bzw. «Wrongful life»-Klagen von behindert geborenen Kindern im schweizerischen Recht diskutiert. Da insbesondere die vom Autor in Bezug auf die Zulässigkeit der Wrongful life-Klage vertretene Ansicht nicht unumstritten ist, lohnt es sich, noch einmal auf die spezielle Problematik besagter Haftungskategorie zurückzukommen. Der folgende Beitrag will die Argumente darlegen, die aufgrund haftpflichtrechtlicher Grundsätze zu einer anderen Bewertung, nämlich zu einer Ablehnung einer ärztlichen Haftung bei Fällen von Wrongful life, führen.
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