Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutz
Eine Revision im Überblick
Das – neu als Erwachsenenschutz betitelte – Vormundschaftsrecht wird einer Gesamtrevision unterzogen; diese tritt mit dem nun in Vernehmlassung stehenden Expertenvorentwurf in eine bedeutende Phase. Neben der Überarbeitung und Anpassung des Bisherigen werden für das ZGB neue Institute wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung u.dgl. geregelt; für Verfahren und Organisation wird ein eigenes Bundesgesetz geschaffen. Das Ganze bekommt eine wesentlich modernere Ausprägung, die allem voran die Selbstbestimmung der Betroffenen weitestmöglich achtet. Der Beitrag gibt eine hier und dort mit Ausführungen oder Bemerkungen angereicherte Übersicht über die einzelnen Revisionsvorhaben.
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