Moratorium für ärztliche Privatapotheken
Gesuche von Stadtärzten zu Recht sistiert
In den Städten Winterthur und Zürich muss die kantonale Gesundheitsdirektion keine Gesuche für die Medikamentenabgabe durch Ärzte (Selbstdispensation) bewilligen. Das Bundesgericht hat das seit 1998 faktisch geltende Moratorium akzeptiert. In einem einstimmig gefällten Urteil hat die II. Öffentlichrechtliche Abteilung die Beschwerde einer Betreiberin mehrerer Gesundheitszentren abgewiesen. Diese hatte verlangt, dass die Direktion ihre im Juni 1998 eingereichten Gesuche um Selbstdispensationsbewilligungen behandelt.
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