Erster Strassburger Entscheid zur Live-Übertragung von Strafprozessen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich erstmals mit einer Frage befasst, die auf dem Gebiet der Medienberichterstattung seit Jahrzehnten zu den umstrittensten gehört: Inwiefern sind auch in Europa Ton- und Bildaufnahmen publikumsöffentlicher Gerichtsverhandlungen zuzulassen? Der Gerichtshof bezeichnete die Beschwerde eines norwegischen Radioveranstalters als unzulässig, der einen spektakulären Strafprozess live am Radio übertragen wollte. Die differenzierte Begründung des Entscheids zeigt auf, dass in Strassburg keine reflexartige Abwehrhaltung gegenüber vermehrter audiovisueller Präsenz im Gerichtssaal besteht.
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