Alter Wein in besser kontrollierten Schläuchen: Die neue Verordnung der Eidg. Bankenkommission über die Sorgfaltspflicht von Banken und Effektenhändlern (GwV EBK)
Die eidgenössische Bankenkomission hat jüngst einen Verordnungsentwurf zur Geldwäschereiverordnung in Vernehmlassung gegeben (GwV EBK). Neu und begrüssenswert ist der risikoorientierte Ansatz, der die Banken- und Effektenhändler verpflichtet, Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko vertieft abzuklären. Zu diesem Zweck sollen Banken- und Effektenhändler sogenannte Risikokategorien entwickeln, um ihre bestehenden und neuen Geschäftsbeziehungen daran zu messen und solche mit erhöhten Risiken zu erfassen. Damit wird nun festgeschrieben, was an sich bereits im Rahmen der bisherigen Geldwäscherei-Gesetzgebung von einem Finanzintermediär zu erwarten war: Nämlich die Reflexion darüber, in welchen Bereichen die Bank bezüglich Geldwäscherei besonders gefährdet ist.
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