Kassation eines Urteils über Seilbahnkontrolleur
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Kontrollingenieurs aufgehoben, den die Walliser Strafjustiz nach dem Seilbahnunglück bei der Gondelbahn Riederalp-Moosfluh vom 14. Dezember 1996 mit einer Geldbusse von 1500 Franken bestraft hatte. Das Kantonsgericht warf dem Beamten des Bundesamts für Verkehr (BAV) eine Verletzung seiner Überwachungspflicht vor, weil er die von der Herstellerin vorgelegten Berechnungen der später gebrochenen Achse ungenügend geprüft habe. Das BAV sei zur Durchführung von Stichproben verpflichtet, und der zuständige Beamte müsse den von ihm zur Stichprobe ausgewählten Teil des Projekts vollumfänglich kontrollieren.
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