Reform der Unternehmensbesteuerung
Nach der erfolgreichen Umsetzung der Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 wird die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen in der Schweiz erneut überprüft. Zu diesem Zweck wurde im Januar 2000 die Expertenkommission rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung mit einem weitreichenden Prüfungsauftrag eingesetzt. Die Kommission hat ihren Schlussbericht dem Vorsteher des eidgenössischen Finanzdepartements im Juni 2001 eingereicht. Die Empfehlungen der Kommission zielen auf eine umfassende Neuordnung der schweizerischen Unternehmensbesteuerung. Am 21. September 2001 hat der schweizerische Bundesrat das weitere Vorgehen abgesteckt.
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