Massagesalon zu lange geduldet
Keine Wiederherstellung nach 24 Jahren
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen, die vom Eigentümer eines Massagesalons vergeblich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangte. Das kantonale Verwaltungsgericht durfte den Anspruch der Stadt als verwirkt bezeichnen, da die städtische Sittenpolizei die sexgewerbliche Nutzung der Dreizimmerwohnung bereits 1975 registriert hatte.
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