Sperrklausel als Hürde bei Grossratswahlen
Beschwerde der PdA Basel abgewiesen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Partei der Arbeit (PdA) Basel gegen das Ergebnis der kantonalen Grossratswahlen vom Oktober 2000 abgewiesen. Die Partei war bei der Verteilung der 130 Parlamentssitze leer ausgegangen, weil sie in keinem der massgebenden Wahlkreise das Quorum von 5 Prozent der Stimmen erreichte, welche das neue Wahlgesetz des Kantons Basel-Stadt vorsieht. Die Sperrklausel muss in Basel - anders als in den meisten welschen Kantonen - nicht in jedem einzelnen Wahlkreis erfüllt sein. Wer das Quorum in einem Wahlkreis erreicht, wird in den anderen Kreisen zur Sitzverteilung zugelassen. Die PdA erreichte das Quorum allerdings lediglich in einem Einerwahlkreis (37 von 315 gültigen Stimmen) und blieb von der Sitzverteilung ausgeschlossen.
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