Elektrizitätsanschluss ausserhalb der Bauzone
Der Anschluss einer ausserhalb der Bauzone gelegenen Liegenschaft an das öffentliche Elektrizitätsnetz bedarf keiner raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung. Nach einem neuen Bundesgerichtsentscheid richtet sich das Bewilligungsverfahren ganz nach den Vorschriften des eidgenössischen Elektrizitätsrechts. Im Rahmen der Genehmigung der elektrischen Anlagen ist zu berücksichtigen, ob sie inner- oder ausserhalb des kommunalen Baugebietes zu liegen kommen.
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