Zurück zum Verrechnungssteuerrückerstattungsanspruch der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Auf den 1. Januar 2001 ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft getreten. Danach besteht für steuerbare Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2000 fällig geworden sind, neu ein Rückerstattungsanspruch der als solche nicht rechtsfähigen Stockwerkeigentümergemeinschaft. Mit der Gesetzesrevision wird die seit dem 1. Januar 1996 geltende Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wonach jeder einzelne Stockwerkeigentümer die Verrechnungssteuer auf seinem Anteil zurückzufordern hatte, aufgehoben.
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