Urteil des WIPO-Schiedsgerichts in Sachen «stmoritz.com»
Im Streit um den Domänennamen «stmoritz.com» hat das in Genf domizilierte WIPO Arbitration and Mediation Center als Schiedsgericht den Anspruch auf Übertragung des Domänennamens auf den Kur- und Verkehrsverein St. Moritz abgelehnt. Weder konnten dem Beklagten das Fehlen legitimer Interessen am streitigen Domänennamen nachgewiesen werden, noch handelte dieser bösgläubig. Unabhängig vom Entscheid des Schiedsgerichts ist eine Klage vor einem ordentlichen Zivilgericht möglich.
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