Lärmimmissionen aus Gastgewerbebetrieb
Bemerkungen zum Entscheid der 2. Zivilabteilung des Bundesgerichts vom 27. März 2000 (Urteil 5C.31/2000)
Lärmimmissionen waren in den letzten Jahren beinahe ausschliesslich die Domäne der öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes, weil solche Beeinträchtigungen primär unter dem Blickwinkel des Lärm- und Umweltschutzes beurteilt wurden. Der vorliegende Bundesgerichtsentscheid setzt sich einerseits mit dem Einbezug des öffentlichrechtlichen Lärmregimes auseinander, wenn die Übermässigkeit von Lärmimmissionen nach Artikel 684 ZGB zu beurteilen ist. Andererseits wird die Harmonisierung von privatem und öffentlichrechtlichem Immissionsschutz thematisiert.
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