Änderung des Rechtshilfegesetzes tritt am 1. Juni 2021 in Kraft
Die Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) tritt auf den 1. Juni 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 beschlossen. Die Schweiz kann damit künftig allen internationalen Strafinstitutionen Rechtshilfe leisten, sofern sie von den Vereinten Nationen geschaffen wurden oder bestimmte Bedingungen erfüllen.
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