Behörde verlangt Mehrwertsteuer für eine Giacometti-Skulptur
BGer – Die Nachkommen des Bildhauers und Malers Alberto Giacometti (1901–1966) müssen für eine in die Schweiz eingeführte Skulptur des Künstlers Mehrwertsteuer bezahlen. Das Bundesgericht stützt einen entsprechenden Entscheid der Oberzolldirektion. (Urteil 2C_721/2016)
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