Urteil des EGMR zu Suizidhilfe nicht mehr gültig
EGMR – Weil die ursprüngliche Klägerin sich ihren lang gehegten Todeswunsch doch noch hat erfüllen können, tritt die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht auf eine Beschwerde betreffend Suizidhilfe ein. (Urteil 67810/10)
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